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Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die über eine anerkannte mehrjährige Ausbildung (z. B. Universität, Fachhochschule, gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für Gesundheitsfachberufe) im Bereich Medizin, Ernährung, Diätetik oder Naturwissenschaften verfügt, oder eine dieser Fachrichtungen studiert.

Der Vorstand erarbeitet eine Positivliste mit den anzuerkennenden Ausbildungen. Im Zweifel entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit einem ggf. einberufenen zuständigen Beirat, ob einem Mitgliedsantrag zugestimmt werden kann. Dieser Beschluss ist bindend.

Fördermitglieder

Fördermitglieder können natürliche Personen sowie juristische Personen werden, die den Verein durch ihre Mitgliedsbeiträge sowie auf Wunsch durch aktive Mitarbeit unterstützen möchten. Fördermitglieder haben jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Firmenfördermitglieder

Firmenfördermitglieder können Unternehmen mit Bezug zu kohlenhydratarmer/ketogener Ernährung sein, die den Verein durch ihren Mitgliedsbeitrag (abhängig von der Unternehmensgröße (Anzahl der Mitarbeiter)) unterstützen und für ihr Unternehmen im KetoMed-Netzwerk werben wollen. Um eine Firmenfördermitgliedschaft zu beantragen, laden Sie bitte den Mitgliedsantrag (siehe rechts) herunter und retournieren diesen ausgefüllt an office@ketomed.de. 

So werden Sie KetoMed Mitglied

Füllen Sie das untenstehende Formular zur Beantragung der Mitgliedschaft aus. Der Vorstand entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie per Mail. Außerdem erhalten Sie mit diesem Bescheid eine Rechnung für den Mitgliedsbeitrag.

Dauer der Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft gilt immer bis zum 31.12. eines Jahres und verlängert sich automatisch, wenn keine fristgerechte  Kündigung eingeht.

Kosten der Mitgliedschaft für Personen

Die Kosten für eine ordentliche und Förder- Mitgliedschaft liegen bei 80 EUR pro Jahr und Person bzw. bei 40 € für Personen in Ausbildung. 

Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.03. eines Jahres zu zahlen. Die Zahlung ist per Überweisung und SEPA-Lastschriftmandat möglich. Ab der 2. Mahnung ist die Erhebung einer Mahngebühr möglich. In bestimmten Fällen bieten wir Ratenzahlungen an. Nehmen Sie hierfür bitte (rechtzeitig) Kontakt mit uns auf. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft kann in Textform per Mail, Post oder Fax erfolgen und muss bis zum 30.11. eines Jahres mitgeteilt werden. Kündigungen werden immer zum Jahresende wirksam.

Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

  • Mitgliedernewsletter
  • Austausch mit Fachkräften und Experten
  • Quartalsweise “Virtueller Stammtisch” – KetoMED Meetup
  • Vergünstigte Teilnahme an Kongressen, Fortbildungen und Seminaren
  • Expertendatenbank

Für Firmen

  • Präsentation Ihres Unternehmens auf der Webseite mit Logo, Link zur Firmen-Website und kurzer Beschreibung

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft?

Schreiben Sie uns gerne eine eMail an office@ketomed.de

Mitgliedsantrag

z.B. Medizin, Biologie, Ernährungswissenschaften, Diätologie
z.B. Innere Medizin, Onkologie, Stoffwechselerkrankungen, Epilepsie, Diätologie
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* Pflichtfeld (außer für Fördermitglieder)

Nach positivem Entscheid über Ihren Antrag erhalten Sie eine Rechnung und unsere Bankverbindung. Der Mitgliedsbeitrag ist dann fällig und innerhalb von 14 Tagen auf das genannte Konto einzuzahlen. Er gilt für das laufende Kalenderjahr. Als Mitglied verpflichten Sie sich zur pünktlichen Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags in der jeweils von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dies trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist im Rückstand ist. Die Zahlungsverpflichtung für offene Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt.